Behandlungskosten und Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung
Die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis hängen von den durchgeführten Leistungen ab, die je nach Fragestellung und Erkrankungsprofil variieren können. Die Kosten variieren in der Regel zwischen 500 € für eine umschriebene Untersuchung und 1.000 € für eine umfangreichere Behandlung.
Das Thema Kostenerstattung ist insgesamt sehr komplex und für den individuellen Fall nicht generell zu beantworten. Als internistisch-kardiologische Privatpraxis führen wir medizinisch notwendige Heilbehandlungen durch, deren Kosten grundsätzlich von den privaten Krankenversicherungen zu übernehmen sind. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach den Vorschriften der GOÄ mit den dort vorgesehenen regulären Steigerungsfaktoren. Bei über 20.000 unterschiedlichen Versicherungstarifen und einer zunehmend restriktiven Erstattungspraxis der privaten Krankenversicherungen können wir jedoch nicht für jeden Einzelfall im Voraus eine vollständige Erstattung garantieren – zumal die Einschätzung, ob eine Leistung angemessen ist, in vergleichbaren Fällen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausfallen kann. Nach unserer Erfahrung werden unsere Rechnungen von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträgern überwiegend ohne Beanstandungen akzeptiert, und nur in Einzelfällen kommt es je nach Versicherung und Tarif zu Differenzen hin-sichtlich der Erstattungsfähigkeit einzelner Leistungen. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass sich unsere Behandlungen von der medizinischen Qualität, der individuellen Zuwendung und des Services auf einem so hohen Niveau befinden, dass dies auch eine gewisse finanzielle Eigeninitiative rechtfertigt.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen können wir nicht abrechnen. Gesetzlich Versicherte, die von unseren Vorteilen profitieren möchten, können jedoch gerne als Selbstzahler zu uns kommen.